Nach oben

Zahntechnik - Prüfungen

Gestreckte Gesellenprüfung

Die Auszubildenden, die ab dem 01.08.2022 ihre Ausbildung begonnen haben, absolvieren die gestreckte Gesellenprüfung. Dabei wird die Gesellenprüfung in zwei Teile unterteilt, die getrennt voneinander geprüft werden. Teil 1 der Gesellenprüfung findet dabei spätestens am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und Teil 2 am Ende der Ausbildung.

Beide Prüfungsteile fließen in einem festgelegten Verhältnis in ein Gesamtergebnis ein, das über Bestehen oder Nichtbestehen der Ausbildung entscheidet.

Teil der gestreckten Gesellenprüfung

Prüfungs-bereich

Prüfungs-zeit

Gewichtung

Bestehensregelung

 

Teil 1

Praktischer Teil

8 Std.

20%

mindestens ausreichend (4)

Theoretischer Teil

120 Min

10%

 

Teil 2

Praktischer Teil

24 Std.

40%

mindestens ausreichend (4) und kein Teil ungenügend (6)

mindestens ausreichend (4)

Theoretischer Teil

150 Min

20%

mindestens ausreichend (4) und kein Teil ungenügend (6)

Theoretischer Teil im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Min

10%

Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung

Ziel ist es, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt laut Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden, zu prüfen.

Praktischer Teil (Teil 1)

Im praktischen Teil der gestreckten Gesellenprüfung Teil 1 hat der Prüfling innerhalb von 8 Stunden nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

Insgesamt sind somit drei Prüfungsstücke anzufertigen, die in der Bewertung unterschiedlich gewichtet werden.

Prüfungsteil

Prüfungszeit

Bewertungsgewichtung

Temporäre partielle Prothese

8 Stunden

60%

Adjustierte Aufbissschiene

20%

Vollanatomische Krone

20%

 


Bei der praktischen Prüfung muss zwingend ein langärmliger Kittel getragen werden, um den Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu entsprechen.

Theoretischer Teil (Teil 2)

Im theoretischen Teil der gestreckten Gesellenprüfung Teil 1 hat der Prüfling innerhalb von 120 Minuten schriftlich nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung

Praktischer Teil (Teil 2)

Im praktischen Teil der gestreckten Gesellenprüfung Teil 2 hat der Prüfling innerhalb von 24 Stunden nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

Insgesamt sind somit drei Prüfungsstücke anzufertigen, die in der Bewertung unterschiedlich gewichtet werden.

Prüfungsteil

Prüfungszeit

Bewertungsgewichtung

Kombinationsprothese

24 Stunden

35%

Totale Prothese

25%

Dreigliedrige Frontzahnbrücke

40%

 


Bei der praktischen Prüfung muss zwingend ein langärmliger Kittel getragen werden, um den Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu entsprechen.

Theoretischer Teil (Teil 2)

Im theoretischen Teil der gestreckten Gesellenprüfung Teil 2 hat der Prüfling innerhalb von 150 Minuten schriftlich nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

Des Weiteren folgt abschließend ein 60 minütiger schriftlicher Teil, der die Inhalte des Fachs Wirtschafts- und Sozialkunde prüft.

 

IHK – Bewertungsschlüssel

Leistung in %

Note

100-92

Sehr gut (1)

91-81

Gut (2)

80-67

Befriedigend (3)

66-50

Ausreichend (4)

49-30

Mangelhaft (5)

29-0

Ungenügend (6)

Freisprechung

Die Geschichte der Freisprechung

Die Freisprechung ist lange in der Tradition des Handwerks verankert. Hier eine kurze Erläuterung der historischen Bedeutung:

Ihren Ursprung hat die Freisprechung im Spätmittelalter. Der Lehrling der handwerklichen Zünfte wurde dabei von seinem Meister „freigesprochen“. Er lebte bis zu diesem Zeitpunkt im Familienverband des Meisters und bekam statt einem Lohn Verpflegung und eine Unterkunft.

Mit der Freisprechung änderte sich dies. Der Lehrling schied aus dem Familienverband des Meisters aus, wechselte vom Übungsraum in die Werkstatt als Geselle und bekam von nun an einen Lohn.

Er wurde in das Gesellenbuch der Zunft eingetragen, was oft mit einer Freisageformel und einem Eid vor sich ging.

Anschließend folgte ein Mahl, das der neue Geselle zahlen musste, denn nur so wurde er von den anderen Gesellen in die Gemeinschaft aufgenommen. Dies erfolgte jedoch erst, nachdem er sich einigen derben Bräuchen unterzog, sogenannte „Initiationsriten“, die halb ernst und halb spaßig waren und „das Hänseln“ genannt wurden.

„Befreit sein“ meint in diesem Zusammenhang, dass der Lehrling den Übungsraum verlässt und von nun an seine Geschicke eigenständig lenkt. Der Lehrling ist nun ein mündiger Geselle, der fortan die Verantwortung für sein Handeln und sein Werk zu tragen hat und eigene Entscheidungen trifft. Sein Wort gilt nun etwas und die anderen Lehrlinge sowie der Auftraggeber hören ihm zu.

Die Freisprechung oder Lossprechung ist damit insgesamt ein wichtiger Schritt in die Selbständigkeit: Ein selbständiger Mensch ist für sich selbst zuständig, bildet seine eigenen Meinungen und Ansichten und trifft seine hoffentlich immer wohl durchdachten Entscheidungen.

Die Bedeutung

Geselle darf sich nur nennen, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks hat.

Der Gesellenbrief, wie er heute dem jungen Gesellen nach erfolgreich bestandener Prüfung verliehen wird, ist eine Qualifikationsurkunde unserer Zeit. Er wird vom Prüfungsausschuss der Innung des entsprechenden Berufes ausgestellt und überreicht.

Der Gesellenbrief ist die Mindestvoraussetzung für eine Zulassung zur Meisterprüfung im Zahntechniker Handwerk.

Die Freisprechungsfeier im Zahntechnikerhandwerk

In einem feierlichen Rahmen wird die Freisprechungsfeier von der Zahntechniker-Innung Arnsberg für die frisch gebackenen Zahntechniker-Gesellinnen und Gesellen ausgerichtet.

Neben einigen feierlichen Worten bekommen die Absolventinnen und Absolventen dort ihre Abschlusszeugnisse und Gesellenbriefe. Zuvor werden sie mit der traditionellen Freisprechungsformel "Kraft meines Ehrenamtes spreche ich Sie aus dem Lehrlingsstand frei. Sie sind nun Gesellen und für sich selbst verantwortlich" in den Gesellenstand erhoben.

Im Anschluss wird bei Buffet und Musik bis in die Nacht mit Mitschülern, Familie, Lehrern und Prüfern gefeiert.