Neben der regulären Berufsausbildung wird den Schülerinnen und Schülern mit Fachhochschulreife und Allgemeiner Hochschulreife in der Abteilung Zahntechnik die Möglichkeit gegeben, den Betriebsassistenten im Handwerk zu erwerben.
Die Berechtigung zum Führen des Titels „Betriebsassistent/in im Handwerk“ setzt die staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung „Fachkaufmann/frau Handwerkswirtschaft“, die nach 3 Jahren erfolgt, den Gesellenbrief sowie eine Bescheinigung der Berufsschule über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts voraus.
Zum Erlangen dieser Zusatzqualifikation erweitert sich der reguläre Berufsschulunterricht um die Fächer:
in einem Umfang von 480 Stunden.
Der Abschluss zum/zur Betriebsassistent/in im Handwerk wird als Teil III der Meisterprüfung anerkannt.
Der/Die Betriebsassistent/in ist in der Lage ein kleines oder mittleres Unternehmen kaufmännisch zu leiten. Hierzu ist es nötig Gespräche und Verhandlungen mit z.B. Mitarbeitern oder Lieferanten zu führen, die vielfach umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Die Schülerinnen und Schüler werden somit in Buchführung, Controlling, Recht, Finanzwirtschaft, Investitions-, Kapitalbedarfs- und Finanzplanung, Preiskalkulation, Angebotserstellung, Auftragsplanung, Abrechnung, Marketing und Verkaufsgespräche geschult.
Der Erwerb dieser Zusatzqualifikation setzt das Einverständnis des Betriebes voraus.
Die Prüfungskosten in einem Umfang von 245 EUR (Stand 2020) hat der Prüfling selbst zu tragen. (Vergleichbar dazu kostet der Teil III der Meisterprüfung innerhalb des Meistervorbereitungskurses ca. 1600 EUR zzgl. 245 EUR Prüfungsgebühr (Quelle: HWK Dortmund, Stand 2020))
Weitere Informationen zum Betriebsassistenten/in im Handwerk finden sie auf der Internetseite der Handwerkskammer Dortmund.